Allgemeine Geschäftsbedingungen

I Präambel

1. Die nachfolgenden AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen uns, der gewerblich handelnden

Pflege & mehr GmbH

vertreten durch Matthias  Petrasch und Christian Rademacher

Adenauerallee 88

46399 Bocholt

nachfolgend Pflege & mehr genannt

und Nutzer für die Nutzung des Internetauftritts www.pflege-und-mehr.com (nachfolgend „Portal" genannt)

und Kunden.

Wir sind unter den nachfolgenden Kontaktdaten erreichbar:

Tel: 02871-226620

Fax: 02871-226619

E-Mail: info@pflege-und-mehr.com

1.1. Vertragssprache ist Deutsch.

2. Geltung dieser AGB

2.1. Diese AGB gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen.

2.2. Diese AGB gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, soweit das Unternehmen alleiniger Vertragspartner des Kunden ist.

2.3. Diese AGB gelten ausschließlich für alle Leistungen von Pflege & mehr

2.4. Diese AGB gelten ergänzend, wenn der Kunde die Leistungen über die App des App-Stores der Apple Inc., 1 Infinite Loop, Cupertino, CA 95014, USA (nachfolgend Apple) nutzt. Bei Widersprüchen gelten in diesem Fall vorrangig die Bedingungen von Apple.

2.5. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an.

2.6. Sie gelten, soweit der Kunde Kaufmann ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2.7. Wir sind jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Kunden haben das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Erfolgt der Widerspruch nicht in Textform innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Änderung wirksam. Kunden werden in Textform bei Beginn der Frist darauf hingewiesen, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn nicht binnen vier Wochen widersprochen wird.

2.8. Übt der Kunde das Widerspruchsrecht aus, so hat Pflege & mehr das Recht, den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen oder den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.

3. Allgemeines

Der Pflegedienst ist nach § 132 Sozialgesetzbuch V (SGB V -Gesetzliche Krankenversicherung-) zur ärztlich verordneten häuslichen Krankenpflege gem. § 37 und Familienpflege/Haushaltshilfe gem. § 38 SGB V und durch Versorgungsvertrag nach § 72 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI -Soziale Pflegeversicherung-) zugelassen. Grundlagen der Erbringung der vertraglichen Leistungen sind der Vertrag gem. §§ 132, 132 a SGB V (NRW) zur ambulanten Versorgung und der Rahmenvertrag über die ambulante pflegerische Versorgung gem. § 75 Abs. 1 SGB XI (NRW), der Versorgungsvertrag, die Vergütungsvereinbarung des Pflegedienstes mit den Kostenträgern sowie die Qualitätsstandards gem. § 113 SGB XI. Der Pflegedienst ist berechtigt, die Leistungen mit den Pflegekassen und den Krankenkassen abzurechnen.

4. Leistungen

4.1. Art, Inhalt und Umfang der Leistungen werden entsprechend dem Rahmenvertrag über die ambulante pflegerische Versorgung gem. § 75 SGB XI in NRW, dem Vertrag gem. §§ 132, 132a SGB V und dem Vertrag über die ambulante palliativpflegerische Versorgung nach § 132 a Abs. 2 SGB V sowie den Leistungsvereinbarungen bzw. der Leistungsbeschreibung vereinbart.

4.2. Änderungen des Leistungsumfangs können jederzeit vereinbart werden. Sie werden jeweils in der Leistungsvereinbarung vermerkt und von der Leistungsnehmerin/dem Leistungsnehmer abgezeichnet.

5. Grundlagen der Vergütungsberechnung

5.1. Der Pflegedienst berechnet für die erbrachten Leistungen die mit den Kranken-und Pflegekassen bzw. Sozialhilfeträgern ausgehandelten Entgelte, entsprechend der jeweils gültigen Entgeltverzeichnisse und Vergütungsvereinbarungen

5.2. Grundlage der Abrechnung ist ein Leistungsnachweis, den die Leistungsnehmerin/der Leistungsnehmer einmal im Monat gegenzeichnet. Sie/Er erhält gegebenenfalls eine Kopie des Leistungsnachweises.

5.3. Der Pflegedienst ist berechtigt, Entgelte für die Leistungen nach § 2 anzupassen, wenn sich die Kalkulationsgrundlagen und die daraus sich ergebenden Vergütungen ändern. Entsprechende Vergütungsanpassungen sind seitens des Pflegedienstes der Leistungsnehmerin/dem Leistungsnehmer spätestens 4 Wochen vor Inkrafttreten des neuen Entgeltes schriftlich anzukündigen und zu begründen. Ist die Leistungsnehmerin/der Leistungsnehmer nicht bereit, die neue Vergütung zu akzeptieren, kann der Pflegedienst die Leistungserbringung mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.

5.4. Einsätze der Nachtrufbereitschaft, in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr werden pauschal mit  50,00 € berechnet.

6. Abrechnung mit Sozialleistungsträgern

6.1. Leistungen, die direkt mit der Pflegekasse oder mit der Krankenkasse abzurechnen sind, werden vom Pflegedienst dem jeweiligen Kostenträger direkt in Rechnung gestellt.

6.2. Sofern vertragliche Vereinbarungen gem. § 75 Abs. 3 SGB XII mit dem Sozialhilfeträger bestehen, ist der Pflegedienst berechtigt die entsprechenden Leistungen mit diesem abzurechnen

7. Abrechnung mit dem Leistungsnehmer

7.1. Wenn von den Leistungsträgern die von der Einrichtung erbrachten Leistungen nicht oder nicht vollständig vergütet werden, sind sie von der Leistungsnehmerin/dem Leistungsnehmer selbst zu bezahlen.

7.2. Der Pflegedienst erstellt monatlich eine Rechnung über die Leistungen, die von der Leistungsnehmerin/dem Leistungsnehmer zu zahlen sind. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 2 Wochen nach Rechnungsstellung auf das Konto des Pflegedienstes

IBAN: DE78 4015 4530 0035 0439 75

bei der: Sparkasse Westmünsterland

zu überweisen.

7.3. Auf Wunsch der Leistungsnehmerin/des Leistungsnehmers wird ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt.

8. Leistungserbringung

8.1. Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden vom Pflegedienst durch fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal erbracht. Im Rahmen seiner Personalausstattung stellt der Pflegedienst größtmögliche Kontinuität sicher, damit die Leistungsnehmerin/der Leistungsnehmer von möglichst wenigen Mitarbeiter/Innen betreut wird.

8.2. Die Leitung des Pflegedienstes bestimmt nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen sowie der pflegerischen und wirtschaftlichen Notwendigkeit die Personen, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen eingesetzt werden. Die angemessenen Wünsche der Leistungsnehmerin/des Leistungsnehmers werden dabei berücksichtigt

8.3. Der Pflegedienst verpflichtet sich, eine individuelle Pflegeplanung zu erstellen und die jeweils erbrachten Leistungen in einer Pflegedokumentation aufzuzeichnen. Die Pflegedokumentation ist Eigentum des Pflegedienstes. Die Pflegedokumentation wird während des Zeitraums der vertraglichen Zusammenarbeit beim Pflegedienst aufbewahrt. Der Leistungsnehmerin/dem Leistungsnehmer ist jederzeit die Einsichtnahme in die Pflegedokumentation möglich.  Sie verbleibt nach Beendigung der vertraglichen Zusammenarbeit beim Pflegedienst.

9. Mitwirkungspflichten

9.1. Leistungen zu Lasten der Kranken-oder Pflegekasse sowie eines Sozialhilfeträgers setzen die Mitwirkung der Leistungsnehmerin/des Leistungsnehmers als versicherte Person bzw. als anspruchsberechtigte Person voraus. Die Leistungsnehmerin/Der Leistungsnehmer stellt die notwendigen Anträge und holt die Genehmigung der ärztlichen Verordnungen von den jeweiligen Kostenträgern ein.

9.2. Sofern die Leistungsnehmerin/der Leistungsnehmer trotz entsprechender Hinweise des Pflegedienstes die notwendigen Anträge nicht stellt oder Verordnungen nicht fristgerecht bei den Kostenträgern einreicht, verpflichtet sich die Leistungsnehmerin/der Leistungsnehmer, die in Anspruch genommen Leistungen, die nicht von der Kranken-oder Pflegekasse bzw. dem Sozialhilfeträger finanziert werden, selbst zu bezahlen. Auf die Regelung der Ziffer 6 dieses Vertrages wird verwiesen.

9.3. Der Pflegedienst verpflichtet sich, die Leistungsnehmerin/den Leistungsnehmer bei der Beantragung und Inanspruchnahme notwendiger Leistungen zu beraten und zu unterstützen. Der Pflegedienst ist gemäß § 120 Abs. 1 Satz 2 SGB XI verpflichtet, jede wesentliche Veränderung des Zustands der Leistungsnehmerin/des Leistungs-nehmers unverzüglich der zuständigen Pflegekasse mitzuteilen. Der Pflegedienst verpflichtet sich, der Leistungsnehmerin/den Leistungsnehmer vor einer entsprechenden Mitteilung an die Pflegekasse über den Inhalt der Mitteilung zu informieren. Die Leistungsnehmerin/Der Leistungsnehmer ist mit der entsprechenden Informationsweitergabe einverstanden.

10. Erstbesuch und Vertragsschluss

Ein Pflegevertrag kann grundsätzlich erst nach dem Erstbesuch in den Räumlichkeiten, in denen die Pflegeleistungen durchgeführt werden sollen und der Feststellung des individuellen Pflegebedarfs geschlossen werden. Im Rahmen des Erstbesuchs wird Pflege und mehr einen Kostenvoranschlag auf Grundlage der mit dem Leistungsnehmer vereinbarten Leistungen erstellen. Sofern der Leistungsnehmer mit dem Kostenvoranschlag und den übrigen Bedingungen einverstanden ist, kommt durch die Unterzeichnung des Pflegevertrags unter Einschluss dieser AGB ein Vertrag über die vereinbarten Leistungen zustande.

Die Erstberatung wird dem Leistungsnehmer in Rechnung gestellt, sofern anschließend ein Vertrag geschlossen wird. Hierauf wird der Leistungsnehmer vor Vertragsschluss hingewiesen.

11. Vertragsschluss/Speicherung des Vertragstextes und der AGB

11.1. Auf unserer Internetseite haben Sie die Möglichkeit online Essen zu bestellen.

11.2. Durch setzen der Häkchen für Vorspeise, Hauptspeise und Dessert sowie des jeweiligen Wochentags/jeweiligen Wochentage wählen Sie Ihr Essen und den jeweiligen Tag/jeweilige Tage aus.

11.3. Eingaben können vor Abgabe der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

11.4. Bei einer Erstbestellung wird der Kunde telefonisch vor der ersten Belieferung kontaktiert.

Wir können das Angebot des Kunden innerhalb von 5 Tagen mündlich, schriftlich, in Textform oder durch schlüssiges Verhalten annehmen. Der Kaufvertrag kommt dabei entweder mit ausdrücklicher Erklärung oder Versand der jeweiligen Produkte zustande, wobei die Annahme durch den Zugang der Auftragsbestätigung oder den Zugang der Ware beim Kunden erfolgt. Für den Fall, dass der Kunde die getätigte Bestellung durch eine SEPA-Überweisung des Kaufpreises auf das Bankkonto des Zahlungsdienstleisters bezahlt (Zahlungsoption „Vorkasse“), gilt die vorab erteilte Zahlungsaufforderung als Annahmeerklärung. Wenn Kunden per Kreditkarte, Vorkasse, PayPal oder giropay / paydirekt bezahlt haben, kommt der Kaufvertrag bereits mit erfolgreichem Abschluss des Bestellvorgangs zustande.

11.5. Der Vertragstext und diese AGB werden gespeichert und per E-Mail übermittelt.

12. Beendigung/Kündigung/Ruhen des Vertrages

12.1. Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und endet durch Kündigung oder Tod der Leistungsnehmerin/des Leistungsnehmers.

12.2. Die Leistungsnehmerin/Der Leistungsnehmer kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

12.3. Der Pflegedienstkann den Pflegevertrag mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.

12.4. Darüber hinaus kann der Pflegedienst den Pflegevertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einer dauerhaften stationären Unterbringung der Leistungsnehmerin/des Leistungsnehmer oder wenn die Leistungsnehmerin/der Leistungsnehmer mit der Begleichung der Rechnungen von mehr als zwei Kalendermonaten in Verzug ist.

12.5. Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform.

12.6. Bei vorübergehendem stationärem oder teilstationärem Aufenthalt ruhen die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.

13. Gewährleistung für Inhalte Dritter

Pflege & mehr weist darauf hin, dass es sich die Inhalte von Werbeflächen auf dem Portal (wie Banner, Buttons, MicroSites etc.) nicht zu Eigen macht und keine Gewähr für diese übernimmt.

Auf dem Portal sind Links auf andere Webseiten („Sites") enthalten. Der Verlag macht sich die Inhalte der Sites von Dritten nicht zu Eigen.

14. Haftung

14.1. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten).

14.2. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

14.3. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

15. Salvatorische Klausel (Teilunwirksamkeit)

Sollte eine der Bestimmungen ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Nebenabreden

16.1. Der Vertrag unterliegt einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung. Diese Rechtswahl gilt nicht, wenn dem Verbraucher dadurch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.

16.2. Bei Rechtsstreitigkeiten ist unser Sitz Gerichtsstand, wenn

16.2.1. der Kunde Kaufmann ist oder

16.2.2. der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder

16.2.3. der Kunde juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

16.3. Wir sind berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.

16.4. Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

17. Außergerichtliche Schlichtungsmöglichkeiten

17.1. Im Falle von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstverträgen kann eine von der Europäischen Union zur Verfügung gestellte OS-Plattform zur Beilegung dieser Streitigkeiten genutzt werden, soweit diese von der Europäischen Union tatsächlich zur Verfügung gestellt wird.

Die Plattform soll hier erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@pflege-und-mehr.com

17.2. Wir sind nicht verpflichtet, an anderen außergerichtlichen Schlichtungsmöglichkeiten vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und nehmen daran auch nicht teil.

II Sonstige Bestimmungen

1. Verschwiegenheit und Datenschutz

Pflege und mehr verpflichtet sich – vorbehaltlich abweichender gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen – zur Verschwiegenheit ggü. Dritten und wird seine Mitarbeiter über die einzuhaltenden Schweigepflichten belehren.  Pflege & mehr wird seine Mitarbeiter insbesondere über deren Pflichten nach § 203 StGB und nach dem Datenschutzgeheimnis informieren. Ferner wird Pflege & mehr seine Mitarbeiter darüber belehren, dass die Schweigepflicht unbefristet über das Ende des Anstellungsverhältnisses und über den Tod des Pflegebedürftigen hinaus besteht.

2. Datenschutz

Der Leistungsnehmer willigt ein, dass Pflege & mehr die für die Pflege erforderlichen Unterlagen und Informationen bei den behandelnden Ärzten einholen können.

Pflege & mehr behandelt die personenbezogenen Daten der Leistungsnehmer vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Eine Weitergabe Ihrer Daten ohne ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Abwicklung des Vertrages. Als „notwendige Abwicklung“ gilt insbesondere die Eingabe der Daten in Datenverarbeitungssysteme von  Pflege & mehr und die Weitergabe der Daten an behandelnde Ärzte, stationäre Einrichtungen oder externe Abrechnungsstellen. Näheres entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Pflege & mehr.