Unterstützung im vertrauten Zuhause

Ambulante Pflege: Ihr Leben zuhause aktiv gestalten

Entdecken Sie unsere ambulante Pflege, die sich durch individuelle Betreuung und persönliche Unterstützung auszeichnet. Wir bieten Ihnen ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause, mit professionellen Pflegediensten, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Grundpflege gemäß SGB XI

Grundsätzlich können Leistungen der Grundpflege (SGB XI) bei Patienten mit einem Pflegegrad über die Pflegekassen abgerechnet werden, aber auch Patienten ohne Pflegegrad können Grundpflegeleistungen in Anspruch nehmen, und diese privat mit dem ambulanten Pflegedienst abrechnen.

  • Körperpflege: Umfasst Waschen, Baden/Duschen, Haar-, Zahn-, Mund- und Nagelpflege sowie Unterstützung bei der Darm- und Blasenentleerung.
  • Ernährung: Beinhaltet mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme.
  • Mobilität: Unterstützt Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden sowie Bewegungsförderung im Alltag.
  • Weitere Leistungen: Individuell abgestimmte Pflegeleistungen, die auf die persönlichen Bedürfnisse und den individuellen Lebensstil zugeschnitten sind.

Medizinische Behandlungspflege gemäß SGB V

Grundsätzlich können Leistungen der Grundpflege (SGB XI) bei Patienten mit einem Pflegegrad über die Pflegekassen abgerechnet werden, aber auch Patienten ohne Pflegegrad können Grundpflegeleistungen in Anspruch nehmen, und diese privat mit dem ambulanten Pflegedienst abrechnen.

  • Medizinische Pflege: Injektionen (z.B. Insulingabe), Medikamentengabe, spezialisierte Wundversorgung (z.B. Dekubitus).
  • Gesundheitsüberwachung: Vitalzeichenüberwachung mit Blutdruck- und Blutzuckermessungen; Atemwegsmanagement durch Inhalationen und medizinische Einreibungen.
  • Unterstützende Maßnahmen: Kompressionsstrümpfe anlegen und wechseln, Verbandswechsel für kontinuierliche Pflege.
  • Weitere Leistungen: Individuell angepasste Pflegedienste, um den vielfältigen Bedürfnissen unserer Klienten gerecht zu werden.

Pflegeeinstufungen

Den Pflegegrad 1 können künftig Menschen erhalten, die noch viele Bereiche ihres Alltags selber meistern können, aber schon in gewissem Maß – zumeist körperlich – eingeschränkt sind und daher Unterstützung brauchen. Voraussetzung für den Pflegegrad 1 ist es, dass in der Begutachtung eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt wird (ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten im Begutachtungsinstrument). Dies wird auch Personen betreffen, die im derzeitigen System noch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen können. Mit dem neuen Pflegegrad 1 können diese Menschen wichtige Leistungen der Pflegeversicherung frühzeitig in Anspruch nehmen. Durch die Einbeziehung von Pflegeberatung und z. B. die Inanspruchnahme von Entlastungsleistungen kann ggfs. einer Verschlechterung vorgebeugt werden.

Voraussetzung für den Pflegegrad 2 ist, dass in der Begutachtung erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt wurden (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte).

Wer bereits Pflegeleistungen erhält, gelangt im Zuge der Überleitung auf die Pflegegrade ohne weiteren Antrag und ohne Begutachtung in den Pflegegrad 2, wenn er:

  • ausschließlich wegen einer Demenz oder einer psychischen Erkrankung dauerhaft in seiner Alltagskompetenz eingeschränkt ist (sog. Pflegestufe „0“) oder

  • ausschließlich körperlich beeinträchtigt ist und Leistungen der Pflegestufe 1 bezieht.

Damit profitieren insbesondere Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, die bis 31.12.2016 die sog. Pflegestufe „0“ erhielten von dem neuen System. Ab 1.1.2022 werden sie finanziell deutlich besser gestellt.

Personen mit Pflegegrad 2, die zuhause gepflegt werden, erhalten ab 1.1.2022 ein Pflegegeld in Höhe von 316 Euro monatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 724 Euro monatlich.

Voraussetzung für den Pflegegrad 3 ist, dass in der Begutachtung schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt wurden (ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte im Begutachtungsinstrument).

Wer bereits pflegebedürftig ist, gelangt im Zuge der Überleitung auf das neue System ohne weiteren Antrag und ohne weitere Begutachtung in den Pflegegrad 3 wenn er:

  • ausschließlich körperliche Einschränkungen hat und Leistungen der Pflegestufe II bezieht oder

  • Leistungen der Pflegestufe I erhält und wegen einer Demenz oder einer anderen psychischen Erkrankung dauerhaft in seiner Alltagskompetenz eingeschränkt ist.

Personen mit Pflegegrad 3 die zuhause gepflegt werden, erhalten ab 1.1.2022 ein Pflegegeld in Höhe von 545 Euro monatlich oder ambulante  Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.363 Euro monatlich.

Pflegegrad 4 ist einer von fünf Pflegegraden. Die Pflegegrade gelten ab dem 1.1.2017 und ersetzen die bis dahin geltenden Pflegestufen I bis III und „0“. Voraussetzung für den Pflegegrad 4 ist, dass in der Begutachtung schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt wurden (ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte im Begutachtungsinstrument).

Wer bereits pflegebedürftig ist, gelangt im Zuge der Überleitung auf das neue System ohne weiteren Antrag und ohne weitere Begutachtung in den Pflegegrad 4 wenn er:

  • ausschließlich körperliche Einschränkungen hat und Leistungen der Pflegestufe III bezieht oder

  • Leistungen der Pflegestufe II erhält und wegen einer Demenz oder einer psychischen Erkrankung dauerhaft in seiner Alltagskompetenz eingeschränkt ist.

Personen mit Pflegegrad 4 die zuhause gepflegt werden, erhalten ab 1.1.2022 ein Pflegegeld in Höhe von 728 Euro monatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.693 Euro monatlich.

Voraussetzung für den Pflegegrad 5 ist, dass in der Begutachtung schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt wurden, die besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung stellen (ab 90 bis 100 Gesamtpunkte im Begutachtungsinstrument).

Unabhängig von den Gesamtpunkten im Begutachtungsinstrument treffen die Voraussetzungen für den Pflegegrad 5 auch dann zu, wenn der hilfebedürftige Mensch weder Arme noch Beine einsetzen kann, weil er seine Greif-, Steh und Gehfunktionen vollständig verloren hat. In diesem Fall besteht ein außergewöhnlich hoher Unterstützungsbedarf, der besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung des Betroffenen stellt. Das kann z.B. bei Menschen im Wachkoma vorkommen.

Wer bereits pflegebedürftig ist, gelangt im Zuge der Überleitung auf das neue System ohne weiteren Antrag und ohne weitere Begutachtung in den Pflegegrad 5 wenn er:

  • Leistungen der Pflegestufe III erhält und außerdem ein außergewöhnlich intensiver Pflegeaufwand besteht (sog. Härtefall)

  • Leistungen der Pflegestufe III erhält und wegen einer Demenz oder einer psychischen Erkrankung dauerhaft in seiner Alltagskompetenz eingeschränkt ist.

Personen mit Pflegegrad 5, die zuhause gepflegt werden, erhalten ab 1.1.2022 ein Pflegegeld in Höhe von 901 Euro monatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 2.095 Euro monatlich.

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen oder privaten Pflegepersonen, eine wohlverdiente Auszeit zu nehmen, ohne die Sorge, dass die Betreuung ihrer Liebsten darunter leidet. Die Pflegeversicherung deckt die Kosten für eine qualifizierte Ersatzpflege, falls die Hauptpflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit vorübergehend ausfällt. Diese flexible Lösung sichert die kontinuierliche Pflege durch professionelle Dienstleister oder vertraute Personen im eigenen Zuhause.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst eine Vielzahl an Dienstleistungen, die das tägliche Leben von Pflegebedürftigen in ihrem Zuhause erleichtern und unterstützen. Von der Reinigung der Wohnung über das Kochen und Einkaufen bis hin zum Wäsche waschen und der Kleidungspflege deckt sie alle notwendigen Aufgaben ab, um ein gepflegtes und angenehmes Wohnumfeld zu gewährleisten. Diese Leistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden, bieten also eine finanzielle Entlastung und Unterstützung im Alltag.

Zuverlässige Pflege in Ihren eigenen vier Wänden

Unser ambulanter Pflegedienst steht Ihnen mit individueller Betreuung und fachkundiger Pflege zur Seite. Erfahren Sie, wie wir das Leben Zuhause erleichtern können.